Zuchtordnung

Allgemeine Zuchtbestimmungen des SKD e.V.


Die Zucht- und Eintragebestimmungen des SKD e.V. gelten als Richtlinie für alle Mitglieder und unterliegt größtenteils dem FCI Standard für den Shetland Sheepdog und dem AKC Standard für den colourheaded white Shetland Sheepdog.

 

Diese Zuchtordnung (ZO) hat Vorrang vor der ZO des Dachverbands, dem wir angeschlossen sind. Darüber hinaus gilt die ZO des Dachverbands.

 

Ein SKD e.V. Züchter darf nicht in einem anderen Verein züchten. (Weitere Zwingernamen mit dem gleichen Hund)

 

Der Züchter ist verpflichtet durch den SKD e.V. beauftragte Personen zur Kontrolle der Zuchtstätte einzulassen

 

Jegliche Art von Hundehandel wird abgelehnt. Hausaufzucht wird begrüßt. Im Zwinger lebende Shelties werden nicht zur Zucht zugelassen

 

Alle Hund die zur Zucht zugelassen werden, müssen gechipt, geimpft sein und eine Ahnentafel besitzen, sowie nach dem Tierschutzgesetz gehalten werden.

 

Neuzüchter sollen innerhalb von 2 Jahren mindestens zwei Züchterseminare vorweisen.

 

Zuchtvoraussetzung

Bevor ein Hund zum ersten Mal zur Zucht eingesetzt wird, muß er durch einen Zuchtwart zuchttauglich geschrieben werden. Dies kann auch bei einer Ausstellung erfolgen. Die Zuchtzulassung muß in der Ahnentafel vermerkt sein. Beide Elterntiere müssen reinrassig sein und eine gültige Ahnentafel bis mindestens zur 3. Generation nachweisen oder eine beglaubigte Gentypbestimmung (durch ein Labor) vorlegen.

 

Es darf nur mit gesunden und wesensfesten Hunden gezüchtet werden.

Zuchttiere müssen auf MDR, CEA, Kat untersucht sein. Mit Hunden die unter schwerer CEA oder PRA leiden, darf nicht gezüchtet werden. Hunde die betroffen (-/-) oder Träger (+/-) der Gene MDR, CEA oder PRA sind dürfen nur mit genetisch freien Zuchthunden verpaart werden. Dies gilt auch für alle Deckrüden außerhalb des Vereins.

Rüden und Hündinnen können auf Hüftgelenksdysplasie (HD) untersucht sein. Die HD-Untersuchung darf erst nach Vollendung des 12. Lebensmonats, besser mit 15 Monaten erfolgen.

 

Verpaart werden dürfen:

 

 

HD A

HD B

HD C

HD A

x

x

x

HD B

x

*1

 

HD C

x

 

 

 

 

*1 HD B sollte nur verpaart werden, wenn jeweils die 2. und 3. Generation nicht mit Hüftgelenksdysplasie belastet ist.

 

Mit mittlerer (HD D) und schwerer Hüftgelenksdysplasie darf nicht gezüchtet werden. Dies gilt auch für alle Deckrüden außerhalb des Vereins.

 

Die Auswertung der Hüftgelenksdysplasie kann bei unserer Auswertungsstelle Dr. Philippi Jägersburg eingereicht werden. Dazu ist ein Auswertungsbogen bei der Geschäftsstelle der SKD e.V. anzufordern. Nach Geldeingang beim Kassenwart, wird der Auswertungsbogen ausgehändigt.

 

Die Auswertung darf auch durch Tierärzte mit digitalen Röntgengeräten erfolgen, die in HD Auswertungen geschult sind.

 

Alle Zuchthunde müssen vor der Zuchttauglichkeitsschreibung von einem Tierarzt auf Distichiasis und Patellaluxation untersucht werden. Mindestalter für die Untersuchung ist 12 Monate. Untersuchungsbögen sind beim SKD e.V. erhältlich.

Daß bei einer seriösen Hundezucht aktuelle Gesundheitsuntersuchungen vor dem Deckakt gemacht werden, versteht sich eigentlich von selbst. Fragen Sie den Züchter, welche Checks er aktuell macht...!

Fragen Sie nach dem Verwandtschaftsgrad der Zuchttiere und den aufgetretenen Erkrankungen im nahen Umfeld.

Seien Sie kritisch und bedenken Sie, daß nur ein seriöser Züchter Ihr Vertrauen verdient.

 

Der Einsatz von follikelstimulierenden oder luteinisierenden Hormonen (FSH oder LH) zum Zweck der Wurfstärkenerhöhung ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Hormone oder Medikamente mit ähnlicher Wirkung.

 

Insemination mit Frisch- oder Gefriersperma bedarf der Zustimmung des Zuchtbuchamtes.

 

Es darf keine Verpaarung zwischen zwei Merlehunden erfolgen. Dies gilt sowohl für zobelmerle, bluemerle, sowie biblue. Es darf mit einem Hund aus einer solchen Verpaarung nicht gezüchtet werden.

 

Jede Verpaarung muß frühzeitig beim 1. Vorsitzenden des SKD e.V. angemeldet und genehmigt werden.

 

Zuchtbestimmungen

 

Zuchttiere die nach dem 1.März 1998 geboren wurden, sind per Chip zu kennzeichnen.

 

Bevor die Hunde Zuchttauglich geschrieben werden, müssen sie mindestens zweimal auf einer Ausstellung gezeigt werden. Sonderregelungen nach Absprache mit dem Vorstand.

 

Es werden keine Inzuchtverpaarungen geduldet.

 

Rüden dürfen ab dem 12. Monat zuchttauglich geschrieben werden, Hündinnen ab dem 16. Monat. Hündinnen dürfen frühestens ab dem 18. Monat belegt werden und müssen nach jedem Wurf einmal aussetzen.

 

Wenn die Hündin belegt wurde, ist dies unverzüglich dem 1. Vorsitzenden zu melden.

 

Zuchthündinnen dürfen bis zum maximal 7. Lebensjahr gedeckt werden. Das Zuchtalter für Rüden ist unbegrenzt.

 

Zuchverbote

 

werden verhängt bei:

 

a) Gebiss und Zahnfehlern

 

b) Hodenfehlern

 

c) Zuchtausschließenden Fehlern nach dem Rassenstandart.

 

d) Hündinnen die nach zwei verschiedenen Rüden in zwei hintereinander folgenden Würfen Fehler vererben – umgekehrt gilt die auch für Rüden.

 

e) Rüden, die wissentlich und geschäftlich ohne Ahnentafeln, sowie Mischlingshündinnen belegen. Oder Hündinnen die wissentlich und geschäftlich von Rüden belegt wurden, die keine Ahnentafel oder Zuchttauglichkeit besitzen oder Mischlingsrüden sind.

 

f) Wenn falsche oder unwahre Angaben auf Deck- und Wurfscheinen, manipulierte Röntgenbilder, sowie unvollständige Angaben der Welpenzahl gemacht werden.

 

g) Hündinnen, die zwei Würfe mittels Kaiserschnitt zur Welt gebracht haben, sind von der weiteren Zuchtverwendung ausgeschlossen.

 

Ebenso werden unseriöse Verkaufsmethoden, eine nicht artgerechte Haltung (Zwingerhaltung) der Zuchthunde, eine Tötung von Welpen ohne medizinischen Grund durch Verwarnung, zeitlich begrenzte oder totale Zuchtsperre geahndet.

 

Deckgebühren

 

Die Gebühren sind gleich nach dem vollzogenen Deckakt zu zahlen. Eine Regelung der Gebühren liegt nicht vor. Bei einer Hündin, die leer geblieben ist, steht nochmals ein Deckakt frei. Bei Selbstverschulden jedoch nicht. Dem Hündinnenbesitzer ist der Deckschein komplett ausgefüllt und samt aller Unterlagen auszuhändigen.

Deckrüdenbesitzer haben sich vor dem Belegen einer vereinsfremden Hündin davon zu überzeugen, daß diese zuchttauglich geschrieben ist. Der Hündinnenbesitzer muß als Züchter in einem Verein organisiert sein.

Nur innerhalb einer starken, demokratischen Gemeinschaft wird sicher gestellt, daß alle Auflagen für die Würfe erfüllt sind, daß die Wurfabnahmen und Sichtungen von Zuchtwarten ausgeführt werden, die korrekt ausgebildet sind und daß die Würfe auf lange Zeit weiter begleitet werden.

Würfe, die einfach "mal so" entstehen, die keinen Rückhalt haben durch einen verbindlichen Verein, schaden der Rasse und nützen schlussendlich nur der Haushaltskasse der Besitzer der Zuchthündin.

 

Niemand kontrolliert dort die Würfe, Wurfabnahmen werden oft durch den Zuchthündinbesitzer selber gemacht, Gesundheitsuntersuchungen für beide Verpaarungspartner liegen nicht vor - das ist Vermehrung und keine Zucht.

 

Alleingänge sind kontraproduktiv, solche Würfe dienen nicht der Rasse und sind nicht nachhaltig.

 

Wurfabnahme

 

Ein Wurf muß innerhalb von 48 Std an den Vorstand mit Angabe der Elterntiere, Anzahl der Welpen und Geschlecht, sowie Totgeburten und Missbildungen gemeldet werden.

 

Wolfskrallen sollten im Wurfmeldeschein eingetragen werden.

 

Die Wurfabnahme kann durch einen anerkannten Zuchtwart oder durch den Tierarzt erfolgen. Die Mutterhündin muß bei der Wurfabnahme anwesend sein. Alle festgestellten Mängel müssen in dem Wurfmeldeschein eingetragen werden.

Der Zuchtwart bzw. Tierarzt hat für jeden Welpen ein Gesundheitszeugnis auszufüllen, dieses ist dem Welpenkäufer auszuhändigen.

Welpen dürfen frühestens ab dem Alter von 8 Wochen zur Abgabe frei gegeben werden. Die Welpen müssen zu diesem Zeitpunkt 4-fach geimpft, mit einen Micro-Chip gekennzeichnet und 4x entwurmt sein. Gesundheit wird vorausgesetzt. Eine Untersuchung der Welpen auf CEA wird empfohlen.

 

Für Welpen-Augenuntersuchungen werden neben dem DOK auch einige andere ausgewählte Tierärzte mit einer Zusatzausbildung für Augenheilkunde anerkannt. Die Untersucherliste erfragen Sie bitte beim Vorstand.

Die Ahnentafeln sind mit dem Wurfmeldeschein und Deckrüdenbescheinigung direkt an das Zuchtbuchamt: Sheltie Klub Deutschland, Michael Werne,r Friedhofstr.11, 66894 Bechhofen, einzureichen. Diese die Papiere werden Ihnen nach Zahlungseingang zugeschickt, dies kann bis zu 14 Tage dauern.

Es dürfen keine Welpen für Versuchszwecke oder an Hundehändler wissentlich verkauft werden.

 

Zwingerkontrollen

 

Dem Vorstand steht es frei (selbst – oder eine bestimmte Person), die Haltung der Hunde immer wieder zu überprüfen um sicherzustellen, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. Dabei geht es um das Wohl der Tiere. Die dabei tatsächlich entstandenen Kosten durch die Anfahrt (Tankbeleg) hat der Züchter zu tragen. Die Kosten dürfen dabei 50,- Euro nicht übersteigen.

 

Zwingername

 

Es werden drei Vorschläge eingereicht. Der Name, der noch nicht vergeben ist, wird geschützt vom SKD e.V., sowie vom Dachverband.

Der Zwingername wird direkt beim SKD e.V. beantragt. Der erste Wurf eines Zwingers beginnt mit dem Buchstaben A. Jeder weitere Wurf muß in Reihenfolge des Alphabetes fallen.Oder es wird Wahlweise nach der Chipnummer eingetragen,wobei die Namen der Welpen dabei frei zu wählen sind

 

Zwingerbuch

 

Es wird dringend empfohlen, das jeder Züchter ein Zwingerbuch führt, in das alle Vorgänge in der Zucht eingetragen werden. u.a. Käufe und Verkäufe von Hunden, Welpen, Deckrüden-Erfolge, Zuchttiere und Ihre Würfe usw. Wir helfen Ihnen dabei gerne. Bitte fragen Sie nach.

 

Verstöße gegen die Satzung bzw. der Zuchtordnung und weitere Vergehen, werden durch Verwarnung – totale Zuchtsperre – bis zum Entfernen aus dem Verein geahndet.

 

Liebe Zuchtwarte und Richter,

bei verlassen des Vereines, aus welchen Gründen auch immer, sind die Urkunden und die Stempel an den Verein zurückzugeben.

Es ist Vereinseigentum und darf nicht anderweitig verwendet werden.