Zuchtordnung

Allgemeine Zuchtbestimmungen des SKD e.V.


1. Allgemeine Zuchtbestimmung SkD e.V.

Die Zuchtbestimmung unterliegt größtenteils dem FCI Standard für den Shetland Sheepdog und dem AKC Standard für den colourheaded white Shetland Sheepdog.

Diese Zuchtordnung (ZO) hat Vorrang vor der ZO des Dachverbands, dem wir angeschlossen sind. Darüber hinaus gilt die ZO des Dachverbands.

1. Alle Shelties, die hier bei uns zur Zucht zugelassen werden, müssen gekennzeichnet sein (mit Chip versehen oder tätowiert), sowie eine gültige Ahnentafel besitzen und nach dem Tierschutzgesetz gehalten werden. In unserem Verein geborene Welpen sind grundsätzlich per Chip zu kennzeichnen.

2. Jegliche Art von Hundehandel wird abgelehnt. Hausaufzucht wird begrüßt. Im Zwinger lebende Shelties werden NICHT zur Zucht gelassen.


2. Zuchtvoraussetzung

1. Bevor ein Hund zum ersten Mal zur Zucht eingesetzt wird, muss er durch einen Richter oder Zuchtwart (in Ausnahmefällen durch den Tierarzt) zuchttauglich geschrieben werden. Dies kann auch bei einer Ausstellung eines anerkannten eingetragenen Vereins passieren. Die Zuchtzulassung muss in der Ahnentafel vermerkt sein. Beide Elterntiere müssen reinrassig sein und eine gültige Ahnentafel (Stammbaum) bis mind. zur 3. Generation nachweisen.

2. Es darf nur mit gesunden und wesensfesten Hunden gezüchtet werden. Freilauf und menschliche Zuneigung sind die Mindestvoraussetzung. Wer mehr als 3 Hündinnen im Besitz hat und mit Ihnen züchtet, muss die lt. § 11b Tierschutzgesetz gültige Zuchterlaubnis vorlegen.

3. Rüden und Hündinnen müssen auf Augenkrankheiten (CEA, PRA, Kat.) untersucht sein. Mit Hunden, die unter mittlerer und schwerer CEA und/oder PRA leiden, darf nicht gezüchtet werden. Wünschenswert wäre es, einen leicht befallenen Hund mit einem freien Partner zu verpaaren. Dies gilt auch für alle Deckrüden außerhalb unseres Vereins.

4. Rüden und Hündinnen können auf Hüftgelenksdysplasie = HD untersucht sein. Verpaart werden dürfen: HD-A (frei) mit HD-A. HD-A mit HD-B (Verdacht). HD-C (leichte) und HD-A. HD-B mit HD-B sollte nur verpaart werden, wenn jeweils die 2. und 3. Generation nicht mit HD belastet ist. Mit mittlerer (HD-D) und schwerer HD darf nicht gezüchtet werden. Die HD-Untersuchung darf erst nach der Vollendung des 12 Monats erfolgen, besser wäre erst mit 15 Monaten. Dies gilt auch für alle Deckrüden außerhalb unseres Vereins.

5. Es ist empfehlenswert, Zuchttiere auf MDR1 untersuchen zu lassen.

6. Neu-Züchter sollen innerhalb von 2 Jahren mindestens zwei Züchter-Seminare vorweisen.


3. Zuchtbestimmungen

1. Rüden dürfen ab 12 Monaten zuchttauglich geschrieben werden, Hündinnen ab 16 Monaten. Hündinnen dürfen frühestens mit 16 Monaten das erste Mal belegt werden.

2. Bevor die Hunde zuchttauglich geschrieben werden, müssen sie mindestens zweimal auf einer Ausstellung gezeigt werden. Das Mindestalter beträgt dabei 9 Monate (Sonderregelungen nach Absprache mit dem Vorstand).

3. Zuchttiere, die nach dem 01.03.1998 geboren wurden, sind per Chip oder Tätowierung zu kennzeichnen.

4. Die Hündin muss nach jedem Wurf 1 x aussetzen. Ausnahmen sind: ein Wurf mit bis zu 2 Welpen.

5. Bei Inzuchtverpaarung muss eine schriftliche Genehmigung unter Angaben von Gründen beim Vorstand eingeholt werden. Inzestverpaarung ist nicht erlaubt (Mutter mit Sohn).

6. Es darf keine Verpaarung zwischen blue merle x blue merle, und zobel merle x blue merle oder x zobel merle stattfinden. Es darf mit einem Hund aus solcher Verpaarung NICHT gezüchtet werden. Anerkannte Farben sind: zobel in allen Schattierungen, tricolor, blue merle, schwarz/weiß, bi-blue und colourheaded white.

7. Die Auswertung der HD muss bei unserer Auswertungsstelle Dr. Philippi Jägersburg eingereicht werden. Dazu ist ein HD Auswertungsbogen bei der Geschäftsstelle des SkD e.V. anzufordern. Den Bogen bekommt man erst ausgehändigt, wenn das Geld für die Auswertung bei dem Kassenwart eingegangen ist.

8. Das Zuchtalter für Rüden ist unbegrenzt. Hündinnen dürfen maximal 6 Würfe austragen.

9. Wenn die Hündin belegt wurde, ist dies unverzüglich dem 1. Vorsitzenden zu melden (Meldepflicht !).


4. Zwingername

1. Es werden drei Vorschläge eingereicht. Der Name, der noch nicht vergeben ist, wird geschützt vom SkD e.V., sowie vom Dachverband.

2. Der Zwingername wird direkt beim SkD e.V. beantragt. Der erste Wurf eines Zwingers beginnt mit dem Buchstaben A. Jeder weitere Wurf muss in Reihenfolge des Alphabetes fallen.Oder es wird Wahlweise nach der Chipnummer eingetragen,wobei die Namen der Welpen dabei frei zu wählen sind




5. Nach dem Wurf / Wurfabnahme

1. Ein Wurf muss innerhalb von 48 Stunden an das Zuchtbuchamt des Dachverbandes gemeldet werden. Name und Tel-Nr. erfragen Sie bitte beim Vorstand. Zugleich ist der Wurf innerhalb 3 Tagen auch dem Vereinsvorsitzenden zu melden mit Angabe der Elterntiere, Anzahl der Welpen nach Rüden/Hündinnen, Totgeburten, Missbildungen und sonstige Einzelheiten. Diese Daten werden in das vereinsinterne Welpenstammbuch eingetragen.

2. Wolfskrallen sollten  im Wurfmeldeschein eingetragen werden.

3. Die Wurfabnahme kann durch einen anerkannten Zuchtwart oder durch den Tierarzt erfolgen. Die Mutterhündin muss bei der Wurfabnahme anwesend sein. Alle festgestellten Mängel müssen in dem Wurfmeldeschein eingetragen werden.

4. Der Zuchtwart bzw. Tierarzt hat für jeden Welpen ein Gesundheitszeugnis auszufüllen, dieses ist dem Welpenkäufer auszuhändigen.

5. Welpen dürfen frühestens ab dem Alter von 8 Wochen zur Abgabe frei gegeben werden. Die Welpen müssen zu diesem Zeitpunkt 4-fach geimpft, mit einen Micro-Chip gekennzeichnet und 4x entwurmt sein. Gesundheit wird vorausgesetzt. Eine Untersuchung der Welpen auf CEA wird empfohlen.

6. Welpen dürfen lt. Tierschutzgesetz nur noch per Chip gekennzeichnet werden.

7. Die Ahnentafeln sind mit dem Wurfmeldeschein und Deckrüdenbescheinigung direkt an das Zuchtbuchamt: Sheltie Klub Deutschland Michael Werner Friedhofstr.11 66894 Bechhofen einzureichen.

Diese die Papiere werden Ihnen dann nach Zahlungseingang zugeschickt.

8. Es dürfen keine Welpen für Versuchszwecke oder an Hundehändler wissentlich verkauft werden.


6. Deckgebühren

1. Die Gebühren sind gleich nach dem vollzogenen Deckakt zu zahlen. Eine Regelung der Gebühren liegt nicht vor. Bei einer Hündin, die leer geblieben ist, steht nochmals ein Deckakt frei. Bei Selbstverschulden jedoch nicht. Dem Hündinnenbesitzer ist der Deckschein komplett ausgefüllt und samt aller Unterlagen auszuhändigen.

Deckrüdenbesitzer haben sich vor dem Belegen einer vereinsfremden Hündin davon zu überzeugen, dass diese zuchttauglich geschrieben ist. Der Hündinnenbesitzer muss als Züchter in einem Verein organisiert sein.


7. Zwingerkontrollen

1. Dem Vorstand steht es frei (selbst – oder eine bestimmte Person), bei Neu-Mitgliedern die Haltung der Hunde zu überprüfen um sicherzustellen, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. Dabei geht es um das Wohl der Tiere. Die dabei tatsächlich entstandenen Kosten durch die Anfahrt (Tankbeleg) hat der Züchter zu tragen. Die Kosten dürfen dabei 50,- Euro nicht übersteigen. Ansonst kann dies auch von einem Tierarzt überprüft und in Schriftform bestätigt werden lassen.


8. Zwingerbuch

1. Es wird dringend empfohlen, das jeder Züchter ein Zwingerbuch führt, in das alle Vorgänge in der Zucht eingetragen werden. u.a. Käufe und Verkäufe von Hunden, Welpen, Deckrüden-Erfolge, Zuchttiere und Ihre Würfe usw. Wir helfen Ihnen dabei gerne. Bitte fragen Sie nach.


9. Verstöße gegen die Zuchtordnung

1. Falsche Angaben auf Deckschein und Wurfmeldeschein, unwahre Angaben der Welpenzahl, vorgetäuschte Ammenaufzucht, nicht gemeldete Würfe, manipulierte Röntgenaufnahmen oder CEA-Untersuchungen, unseriöse Verkaufsmethoden, nicht artgerechte Haltung der Zuchthunde,desweiteren ist es nicht gestattet gleichzeitig in mehreren Vereinen mit gleichem Zwinger zu  Züchten Verstöße gegen die Satzung bzw. der Zuchtordnung und weitere Vergehen, werden durch Verwarnung – totale Zuchtsperre – bis zum Entfernen aus dem Verein geahndet.

Gültig ab sofort

Bechhofen, den 01.05.2017

Gemäß Punkt 3 sind Untersuchungen auf Patella-Luxation und MDR1 am 01.05.17 zur Pflicht erhoben worden.

 



Hunde mit dem Genotyp MDR1 -/- dürfen nur mit Hunden mit dem Genotyp MDR1 +/+ verpaart werden. Trägerverpaarungen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes und sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die damit verbundene Aufklärung der Welpenkäufer liegt in der Verantwortung der Züchter.

Der Einsatz von follikelstimulierenden oder luteinisierenden Hormonen (FSH oder LH) zum Zweck der Wurfstärkenerhöhung ist nicht zulässig. Das gleiche Verbot gilt auch für Hormone und Medikamente mit ähnlicher Wirkung.

Insemination mit Frisch- oder Gefriersperma bedarf der Zustimmung des Zuchtbuchamtes.

Deckmeldungen müssen innerhalb von 2 Tagen nach dem Deckakt erfolgen (Meldung an das Zuchtbuchamt).

 

Für Welpen-Augenuntersuchungen werden neben dem DOK ab sofort auch einige andere ausgewählte Tierärzte mit einer Zusatzausbildung für Augenheilkunde anerkannt. Die Untersucherliste erfragen Sie bitte beim Vorstand.

Für die Augenuntersuchung der Zuchthunde wird der CEA-Gentest anerkannt. Zuchthunde müssen aber weiterhin von einem SkD-anerkannten Tierarzt auf weitere Augenkrankheiten untersucht werden.


Hündinnen dürfen frühestens mit 16 Monaten das erste Mal belegt werden.

Alle Zuchthunde ( Sheltie und Collie) müssen vor der Zuchttauglichkeitsschreibung von einem Tierarzt auf Distichiasis untersucht werden. Mindestalter der Untersuchung sind 12 Monate. Untersuchungsbögen sind beim SkD erhältlich.

Ab sofort werden für die HD-Auswertung auch Untersucher mit digitalen Röntgengeräten anerkannt, soweit sie in HD-Auswertungen geschult sind. Alternativ können auch weiterhin Aufnahmen gegen Gebühr an unseren Auswerter Dr. Philippi geschickt werden.